Akademische Titel für Esoterik? Die schwierige und die einfache Variante!

28 03 2012

Die schöne bayrische Kreisstadt Traunstein wird seit einiger Zeit von wissenschaftlich denkenden Mitmenschen eher mit Kopfschütteln bedacht. Die Stadt will sich doch tatsächlich mit einer Hochschule für Homöopathie schmücken – und die Begeisterung der Entscheider ist schier grenzenlos. Ein Glücksfall soll das sein, auch wenn die designierten Betreiber schon mal vorsorglich auf ein kleines Problemchen hinweisen (und böse Kommentare von Kritikern zu lesen sind):

Als Wermutstropfen mussten die Stiftungsvertreter einräumen, dass die Frage der Anerkennung des Abschlusses derzeit nicht endgültig geregelt sei.

Etwa 150 km entfernt von Traunstein ist man schon ein wenig weiter. In Freising machte die Hochschule Weihenstephan Schlagzeilen, weil es dort schon hochoffiziell ein Modul mit dem wunderschonen Namen „Landschaftsästhetik & Geomantie und Feng Shui in der Landschaftsarchitektur“ gibt. Die Reaktionen auf dieses Angebot waren eindeutig, sogar der  Spiegel kommentierte. OK, einen Bachelor oder Master gibt es für diesen esoterischen Quatsch nicht, zumindest nicht alleine, aber man kann immerhin eine Abschlussarbeit mit einem solchen Mumpitz-Schwerpunkt schreiben.

Ebenfalls in Freising befindet sich der 2. Studienort von animalmundi. Diese selbst ernannte „Schule“ bildet z.B. Tierhomöopathen aus – und sammelt Spenden um ihr spezielles Anliegen zu unterstützen: Ihre so genannten Ausbildungen sollen doch bitte Bachelor-Weihen erhalten, es soll sogar der Bachelor of Science sein!

Das mit dem Bachelor ist in Deutschland allerdings ein wenig schwierig. Es gibt hier nur 5 Varianten und „Laws“, „Education“ und „Engineering“ scheiden für solche Themen von vorne herein aus. Bleiben noch „Arts“ und „Science“, aber mit Wissenschaft haben die drei Studienangebote in etwa so viel zu tun wie der Papst mit dem Wechseln von Babywindeln. Bleiben also nur die „Arts“, also Sozial-, Sprach-, Kultur-, Informations– und Wirtschaftswissenschaften. Immerhin! Und genau so machen sie das ja auch in Frankfurt/Oder, denn an der Viadrina gibt es seit 2008 einen Studiengang Komplementäre Medizin, der in der Presse und in Blogs kritisiert wurde, und einen Master of Arts bescheren soll (hier die Beschreibung). Die Homöopathen hatten das Spielchen übrigens auch in der Homöopathiestadt Köthen, gemeinsam mit der Otto-von-Guericke-Universität in Magdeburg, probiert, scheiterten aber daran, dass den Magdeburgern offensichtlich das Geld für solchen Humbug fehlte.

Diese gewünschte oder bereits angebotenen Titel haben zwei entscheidende Nachteile. Außer dem – nicht titelrelevanten – Wahlmodul zu Geomantie und Feng-Shui in Weihenstephan sind die anderen Studienangebote ausnahmslos kostenpflichtig. Das bedeutet, dass man nicht nur  jahrelang arbeiten und lernen, und am Ende sogar noch eine Prüfung ablegen muss – das ganze kostet auch noch reichlich Bares. Und das ganze nur um dann den Titel eines Bachelor oder Master „of Arts“ führen zu dürfen? (Ich kann ja leider nicht ausschliessen, dass solcher unwissenschaftliche Unsinn nicht doch irgendwann ‚mal mit einem „of Science“ Titel geadet wird, hoffe es aber nicht!) Allzu eindrucksvoll ist dieser Titel ja nicht. Außerdem sagt der Titel alleine rein gar nichts über irgend eine Qualifikation des Trägers aus. Der „of Arts“-Titelträger könnte ebenso gut ein Wirtschaftswissenschaftler o.ä. sein.

Viel eindrucksvoller wäre es natürlich, wenn man schon am Titel selbst sehen könnte, dass der Titelträger eine Koryphäe in seinem – esoterischen – Gebiet ist. Hier bietet diese Seite eine billige und viel einfachere Alternative. Statt jahrelang an irgend einer obskuren Hochschule zu lernen und sich einer Prüfung zu unterwerfen kann man sich viel eindrucksvollere Titel ja auch einfach kaufen. Und das sind keine Bachelor oder Master, es sind echte Doktor- oder Professorentitel, die man in vielen „Fachgebieten“ erwerben kann. Dass man diese Titel in der Öffentlichkeit nicht einfach mit Dr. oder Prof. abkürzen darf ist dabei nicht einmal ein Nachteil, denn an diesem Titel kann man genau erkennen in welchem Gebiet der Träger  als Scharlatan unterwegs ist sich nach außen als Meister seines Fachs ausgeben will. Zu den rechtlichen Fragen empfehle ich diese Seiten des Anbieters. Scheinbar dürfen selbst ernannte Kirchen alle möglichen Titel vergeben und diese Titel dürfen auch in Deutschland verwendet werden – so lange sie nicht mit echten akademischen Titeln zu verwechseln sind*.

Also warum in Traunstein oder sonstwo studieren, wenn man den Titel eines Dr. h.c. of Homeopathy für kleines Geld (mit einem Groupon-Gutschein kostet der Spaß mit dem Doktortitel gerade mal 39 Euro, der Prof. ist 10 Euro teurer) erwerben kann? Ok, wenn man den Titel tragen will muss man ihn in voller Länge angeben, und das sieht dann so aus:
Dr. h.c. of Homeopathy, MLDC Institute (USA)

Wow! Ist das nicht viel eindrucksvoller als ein schnöder „Bachelor of Arts“ oder „Master of Arts“? Das ist ja sogar ein Dr. (oder Prof.) h.c., also einer der ehrenhalber verliehen wird. Bestimmt für höchst aufsehenserregende Forschungen oder Erkenntnisse in dem entsprechenden „Fachgebiet“ … … dass man einen solchen Titel auch für eine wirklich kleine Spende erwerben kann, daran dürften die Leser der entsprechenden Visitenkarte eher nicht denken. Auch für die Fans der Viadrina gibt es passende Titel:

Dr. h.c. of Alternative Therapy, MLDC Institute (USA)

Dr. h.c. of Alternative Health, MLDC Institute (USA)

Nein, ich möchte hier nicht darüber diskutieren, dass eine Alternative zu Therapie oder Gesundheit eben eigentlich „keine Therapie“ oder „keine Gesundheit“ bedeuten kann. Für die Studenten in Weihenstephan-Triesdorf empfehle ich die beiden folgenden Varianten:

Dr. h.c. of Dowsing, MLDC Institute (USA)

Dr. h.c. of Feng Shui, MLDC Institute (USA)

Klingt das nicht hervorragend? OK, die Tierhomöopathen kriegen keinen eigenen Titel, aber dafür gibt es noch viele andere, über die man wirklich ernsthaft nachdenken könnte. Zum Beispiel dieser:

Dr. h.c. of Ufology, MLDC Institute (USA)

Man muss dafür nicht einmal behaupten, einmal von einem Ufo entführt worden zu sein! Ein paar Euro genügen und Sie sind bei allen UFO-Fans der absolute Star. Wenn Sie sich hingegen gerne irgendwelche pseudophilosophischer Schwurbeltexte in Anwesenheit anderer Menschen entäußern möchte, dann empfehle ich den

Dr. h.c. of Metaphysics, MLDC Institute (USA)

Andere werden lieber diesen Titel erwerben wollen:

Dr. h.c. of Apologetics, MLDC Institute (USA)

Eigentlich ist das ja ein Dr. in Ausreden, aber Apologetics klingt besser …

Meine absoluten Favoriten sind aber die folgenden beiden. Zum ersten der:

Dr. h.c. of Divinity, MLDC Institute (USA)

Einen Doktor h.c. in Göttlichkeit zu besitzen ist schon obercool. Man könnte das ja leicht abkürzen und auf die Frage „was machst’n du“ immer gleich mit „Ich bin Gott ehrenhalber“ antworten. Denn was soll ein Dr. in Göttlichkeit denn sonst aussagen?

Noch besser ist natürlich dieser Titel:

Dr. h.c. of Immortality, MLDC Institute (USA)

Einen Unsterblichkeitsdoktor verleiht die „normale“ wissenschaftliche Community schon gleich gar nicht. Ich frage mich nur, ob die Erben dann – falls der Träger dieses Doktortitels denn trotzdem irgendwann einmal ableben sollte – die Gebühr für den Titel zurückverlangen können? Aberkennen kann man diesen Titel ja nicht so einfach …

Es fehlt natürlich noch der Titel für den aufgeklärten Menschen des 21. Jahrhunderts überhaupt. Diesen würde ich selbstverständlich sofort erwerben:

Dr. h.c. of Sheng Fui, MLDC Institute (USA)

Ob mein charismatischer Lieblingsguru vielleicht dafür sorgen könnte, dass auch dieser Titel verfügbar wird?

* das finde ich das wirklich Beste an dieser ganzen Sache. Offensichtlich haben diese kaufbaren Doktortitel auch deswegen so tolle Namen, damit sie nicht mit echten Doktortiteln verwechselt werden können. Das „Fachgebiet“ muss wohl ausreichend unwissenschaftlich sein, damit es für die „Allgemeinheit“ als reiner Kauftitel erkennbar werden kann (wenn sich die Leute da mal nicht täuschen) …





Spam von Frau M.

23 03 2012

Am 14. März hatte ich kurz davon berichtet, dass mich eine gewisse Frau M. allerlei Gesetzesübertretungen bezichtigt weil ich es vor etwa 3 Jahren nicht nur gewagt habe, ihr Angebot zu kritisieren, sondern auch die entsprechenden (von mir kritisierten) Passagen ihrer Webseite wortwörtlich zu zitieren. Inzwischen habe ich schon 5 gleichlautende Mails von ihr bekommen (die letzte heute Nachmittag), und da sie in einer sechsten Mail nochmals betonte, dass ich – nach Meinung ihrer Webseitenagentur – definitiv gegen das Urheberrecht verstoßen habe weil ich sie vor Übernahme der Texte nicht um Erlaubnis gefragt hatte, beschloß ich heute Abend zu handeln.

Ich weiß natürlich, dass ihre Behauptungen völlig aus der Luft gegriffen sind. Natürlich darf ich aus veröffentlichten Werken zitieren. Insbesondere dann, wenn es diesen Texten einer gewissen „Schöpfungshöhe“ mangelt. So darf ich zum Beispiel das auf einer Internetseite veröffentlichte Jahreshoroskop eines Astrologen in voller Länge veröffentlichen und kommentieren (da hatte sich vor Jahren ‚mal einer beschwert und einen Rechtsanwalt auf mich gehetzt …), denn das Jahreshoroskop erfüllt das Kriterium der Schöpfungshöhe eben nicht. Schon gar nicht erfüllt ist dieses Kriterium bei reinen Werbeaussagen …

Aber sei’s drum. Wenn die Frau denn unbedingt möchte, dass ich ihre Zitate aus dem Text entferne, dann mache ich das eben …

… und ersetze die Zitate durch die entsprechenden Screenshots. Das ist – ich habe in dieser Woche zufällig ein paar in diesem Themen versierte Anwälte getroffen – selbstverständlich erlaubt. Außerdem macht das den Artikel bunter, so dass man jetzt die Palmblätter aus Mönchengladbach auch in Farbe genießen kann.





Blöder Redaktionsschluss

20 03 2012

Der Redaktionsschluss für Allgeiers Astrologisches Jahrbuch 2012 kam im letzten Jahr definitiv zu früh. Zumindest für einige Teile des auf den Seiten 6 bis 23 zu findenden Artikels mit dem Titel „Das Jahr 2012 – Alles ist in Aufruhr“. Das mit vielen dahingeraunten Katastrophen gespickte, aber ansonsten überwiegend sinnfreies Geblubber ist ein Armutszeugnis erster Güte für diesen Familienbetrieb (Herausgeber: Kurt und Michael Allgeier, Redaktion: Barbara Alllgeier und bei der redaktionellen Mitarbeit findet sich noch der Name Riki Allgeier). Warum sollte man sich mit einem solchenText beschäftigen, wenn bei diesen Prognosen zu einzelnen Ländern die entscheidenten Details (aus 2011) nicht einmal vorhergesagt werden konnten? Hier ein Beispiel (S. 19):

Für Lybien ist kein Ende des Regimes Gaddafi zu sehen,  sollte der Machthaber das Jahresende 2011 überlebt haben.

Eine Prognose zu Gaddafi war offensichtlich nicht möglich – Konkretes vermeiden die Allgeiers doch lieber. Für das Land sehen die Sterndeuter übrigens ganz schwarz:

Es sieht nach einem Krieg aus, für den es kein Ende geben kann.

Dagegen waren die Aussichten für Syrien richtig gut (S. 18):

Syrien wird seinen Machthaber Assad nicht los – sollte das nicht 2011 noch geglückt sein.

Bis dahin sieht das ja fast noch richtig aus, wenn nicht dieser komische Nebensatz wäre. Was jetzt kommt ist jedoch schlicht und einfach falsch:

Trotzdem sieht es für das Land relativ friedlich aus. […viel  Astroblabla …] deuten darauf hin, dass man irgendwie doch recht gut in Syrien zurecht kommen wird.

 Was für eine gequirlte …

 





Klare Worte …

19 03 2012

… findet dieser Kommentar von Guido Tartarotti in der östereichischen Zeitung Kurier:

Auch wenn sich in diesem Text ein beliebter Strohmann versteckt hat – insbesondere den letzten Abschnitt kann man nicht oft genug wiederholen!

(via Florian Freistetter bzw. facebook)





Wer interessiert sich noch für Kornkreise?

16 03 2012

Zumindest im Winter sind die Dinger ja hier, auf der Nordhalbkugel, recht selten zu finden. Dafür gibt es etwas Neues, denn der Winter ist die Zeit der Schneekreise! Und die sehen einfach wunderschön aus. Und dieses Mal ist es auch vollkommen klar, dass es nicht die Außerirdischen waren, die die schönen Bilder in die weiße Pracht gezaubert haben.
Der Künstler heißt Simon Beck und seine Bilder sind einfach atemberaubend! Hier ein Beispiel:





Frau M. kennt einen Anwalt …

14 03 2012

… und der hat ihr – wenn man der mir zugesandten Mail glauben möchte – verraten, dass sie hier im Blog erwähnt wurde. Ihrer Meinung nach würde mein Beitrag gegen §824 BGB bzw. §1004 BGB verstoßen, außerdem hätte ich durch das Zitieren einiger Passagen ihrer Homepage (ohne vorher nachzufragen) das Urheberrecht verletzt …

Um welchen Beitrag es sich dabei handelt hat sie allerdings nicht geschrieben – ob’s der war, den ich vor 1081 Tagen online gestellt hatte?

Aber wenn die Frau schon einen Anwalt kennt, dann sollte sie sich von diesem ‚mal §275 BGB (insbesondere Abs. 1) erklären lassen. Darunter dürften nämlich ihre vielfältigen Angebote fallen. Außerdem sollte der Rechtsanwalt die Dame auch auf dieses Gesetz hinweisen, insbesondere auf §3 und §6, Abs. 2.








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