… und der hat ihr – wenn man der mir zugesandten Mail glauben möchte – verraten, dass sie hier im Blog erwähnt wurde. Ihrer Meinung nach würde mein Beitrag gegen §824 BGB bzw. §1004 BGB verstoßen, außerdem hätte ich durch das Zitieren einiger Passagen ihrer Homepage (ohne vorher nachzufragen) das Urheberrecht verletzt …
Um welchen Beitrag es sich dabei handelt hat sie allerdings nicht geschrieben – ob’s der war, den ich vor 1081 Tagen online gestellt hatte?
Aber wenn die Frau schon einen Anwalt kennt, dann sollte sie sich von diesem ‚mal §275 BGB (insbesondere Abs. 1) erklären lassen. Darunter dürften nämlich ihre vielfältigen Angebote fallen. Außerdem sollte der Rechtsanwalt die Dame auch auf dieses Gesetz hinweisen, insbesondere auf §3 und §6, Abs. 2.
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