Vor einigen Tagen hat die GWUP einen Flyer zur Homöopathie veröffentlicht, der sich kritisch mit der „Heilslehre“ des Samuel Hahnemann auseinandersetzte. Nun hat der DZVhÄ – der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte – eine korrigierte Version des Flyers vorgelegt, und gezeigt, dass man außer Laberargumenten nicht allzu viel zu bieten hat. Dabei könnten die DZVhÄ-Leute den pöhsen Skeptikern doch ganz einfach zeigen, dass an ihrer Leere etwas dran ist, aber bevor ich denen meinen alten Vorschlag nochmals unterbreite erst mal zu der eher lächerlichen Kritik am GWUP-Flyer.
Das fängt schon am Anfang an, wenn auf dem GWUP-Flyer ein paar wenig geschmackvoll klingende „Zutaten“ (Fliegenpilze, Schlangengift, Speichel tollwütiger Hunde, Kopfläuse, Kakerlaken, Hundekot, Eiter, Krebs und Leprazellen, Arsen, Quecksilber und Plutonium) aufgelistet werden, kontert die DZVhÄ mit folgendem Kommentar:
Das Problem ist, dass es in diesem Abschnitt zunächst mal um die Abgrenzung zur „sanften Pflanzenheilkunde“ geht und nur ein paar Beispiele von Stoffen genannt werden, aus denen Homöopathen Mittel herstellen. Die Auswahl ist übrigens ziemlich nett, mir wären da noch ganz andere Sachen eingefallen …
Danach geht es bei der GWUP um die Verdünnungen, und der DZVhÄ fällt folgendes ein:
Äh – nun ja, wenn ich ein Mittel 1:10 verschüttele dann ist das keine Verdünnung? Und wenn ich mit Milchzucker verreibe, dann wird das vermeintliche Heilmittel nicht „dünner“? Wenn ich meinen Kaffee mit Milch „verdünne“ rühre ich um, könnte natürlich auch verschütteln (ob mit oder ohne Buch mit Ledereinband) wenn ein Deckel auf der Tasse wäre … … aber wo ist der Unterschied? Wenn ich verschüttele dann verdünne ich nicht? Da fällt mir nur dieses schöne Beispiel aus England ein:
Die Erörterung des Verdünnungsgrades einiger Mittel wird von den Homöopathen wie folgt kommentiert:
Immerhin eine gute Frage, aber was Homöopathen glauben ist völlig egal und der DZVhÄ sollte diese Frage wohl eher seinen Mitgliedern stellen (ich kenne da einige, die würden schockierende Antworten geben …). Immerhin gibt es keinen Widerspruch zur GWUP-Darstellung. Die Tatsache, dass dann gar kein Molekül der Wirksubstanz übrig bleibt, animiert den DZVhÄ-Autor zu folgender Stilblüte:
Sorry, Thema verfehlt! Es geht darum, dass bei der „Höbbadie“ (Copyright by aargks) gar kein Molekül vorhanden ist und nicht darum, dass Wirkmechanismen vorhandener Moleküle (Hinweis für der DZVhÄ nahestehende Leser: das ist eben der entscheidende Unterschied!!!) noch nicht vollständig geklärt sind.
Bisweilen sind die Kommentare sogar selbst entlarvend. Wenn die GWUP die Simile-Regel, also das von Hahnemann postulierte Ähnlichkeitsprinzip wonach „Gleiches Gleiches heilen möge“, der Homöopathie als Irrtum bezeichnet, entgegnet die DZVhÄ:
Seit wann geht es beim lustigen Globulischlucken um Psychotherapie? Oder behauptet die Homöopathie seit Neuestem eine Psychotherapie zu sein? Nun ja, Skeptiker loben ja gerade die psychologischen Faktoren der homöopathischen Behandlung (die zeit- und kostenraubende Anamnese), als eine Art Placeboverstärker, aber dass sich die Homöopathie in ihrer Wirkungsweise jetzt auf Psychotherapien beruft dürfte den seligen Herrn Hahnemann im Grabe rotieren lassen.
Zu den geforderten Belegen (welche Belege liefert eigentlich der Autor von der DZVhÄ, außer dass er ein oder zwei Studie namentlich erwähnt?) hat sich schon Herr Aust vom Blog Beweisaufnahme in Sachen Homöopathie gemeldet, und ich hoffe, dass er sich auch dieser erwähnten Studien annimmt. Kann ja sein, dass zumindest eine dieser Studien tatsächlich methodisch einwandfrei und „trotzdem signifikant“ ist – bei der Menge an nicht signifikanten Studienergebnissen muss es eine solche ja fast zwangsläufig geben, da ein Test auf einem Signifikanzniveau von 5% tatsächlich bei einer von 20 Studien fälschlicherweise ein positives Ergebnis erwarten lässt, obwohl tatsächlich keine Wirkung vorhanden ist.
Mein Lieblingskommentar des DZVhÄ-Argumentationsverweigerers ist aber der Kommentar zu der Kritik an den Arzneimittelprüfungen:
Falsch: Es gibt mehrere doppelblinde Arzneimittelprüfungen, u.a. Möllinger et al. Mehr als nur Placeboeffekt?
OK, ich kenne Herrn Mölllinger nicht, aber wenn der es – zumindest einmal – geschafft haben will bei einer doppelblinden Arzneimittelprüfung (die genaue Methodenbeschreibung wäre sehr interessant …) einen Beleg für die Wirksamkeit von Globuli oder Dilutionen zu „belegen“ (ohne Replikation ist das ein sehr schwacher Beleg … … dass dies auch ein Problem bei den „echten“ Pharmazeuten ist, das beschreibt Ben Goldacre in seinem lesenswerten Buch „Bad Pharma“ bzw. „Die Pharma Lüge“ ausführlich und sehr eindrucksvoll), dann sind er bzw. seine Probanden doch die idealen Kandidaten für meinen schon 2009 vorgeschlagenen homöopathischen Selbstversuch. Die Vorbereitung (Verblindung) sollte natürlich von der GWUP und dem DZVhÄ gemeinsam vorgenommen werden und es gilt – natürlich – immer noch mein damals vorgestelltes und später leicht revidiertes Studiendesign, das ich im Folgenden weiter optimiert habe (wir brauchen einen Apotheker, der nach allen Regeln der Kunst Homöopathika herstellen kann und darf, aber die gibt es natürlich in diesem Land):
- Freiwillige melden sich und geben ein Homöopathikum an, das sie an Hand der Wirkung erkennen zu können glauben. Angeben müssen sie noch, wie viele Globuli und wie viel Zeit sie brauchen, um die Wirkung zu erkennen. (Neu:) Sie erhalten dann 9 Portionen a 1g Globuli, die lediglich numeriert sind, und für die sie bei jeder 1g-Portion entscheiden müssen, ob es das homöopathische Mittel oder das Placebo ist (natürlich gibt es auch die ANtwort „weiß nicht“).
- Ein Apotheker stellt die Homöopathika her und diese werden – möglicherweise notariell beglaubigt – versiegelt. Natürlich dürfen Homöopathen und DZVhÄ-Vertreter die Herstellung überwachen
- Nun erfolgt die Verblindung (auch gerne mit Vertretern der DZVhÄ-Fraktion): Das Homöopathikum und – im Fachhandel erhältliche – leere Globuli werden nach dem Zufallsprinzip (50:50) auf vorher mit Nummern versehene Behältnisse a 1g verteilt. Dies wird – natürlich – dokumentiert, aber die Dokumentation wird nachher versiegelt und von einem Notar in seinem Safe verschlossen.
- Nun werden – wieder per Zufallauswahl – neun Behältnisse a 1g für die Testperson ausgewählt. Die Zahl „neun“ nehme ich nur aus einem Grund: es gibt nämlich diese „homöpathische Taschenapotheke„, die man für solche Tests verwenden könnte …
- Nun werden die gefüllten Taschenapotheken verschickt oder verteilt. Die Testpersonen müssen nun nur für jeden Inhalt der dort drin befindlichen (und natürlich nummerierten) Gläschen entscheiden, ob da das Homöopathikum oder das Placebo drin ist – oder ob sie sich keine Entscheidung zutrauen.
- Danach wird ausgewertet, in wieviel Prozent der Fälle die Homöopathiefraktion die “echten” Globuli erkannt hat und natürlich auch, ob dieses Ergebnis auf einem Signifikanzniveau von 5% signifikant ist (das hängt ja auch von der Anzahl der Teilnehmer ab).
Tja, lieber DZVhÄ, wenn ihr einen solchen – einfachen!!! – Selbstversuch mitmacht, dann werdet ihr auch von Skeptikern wie mir ernst genommen – auch dann, wenn das Ergebnis nicht in eurem Sinne ist.
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