Eine Lokalzeitung meldet einen Betrugsversuch durch einen Wahrsager – das ist wirklich nichts Neues, denn solche Betrügereien oder Betrugsversuche gibt es leider viel zu oft. In diesem Fall wollte eine Kundin den Aufenthaltsort ihres Sohnes mittels eines Wahrsagers herausfinden, und dieser forderte 11.000 € für diese „Dienstleistung“. Mitarbeiter der Bank, von der die Summe abgehoben werden sollte, waren aber aufmerksam und verständigten die Polizei. Ergebnis:
Die Beamten warteten am vereinbarten Übergabeort auf den Geldabholer. Der 29-Jährige verbarrikadierte sich in seinem Auto und randalierte. Dabei ging eine Scheibe des Fahrzeugs zu Bruch. Die Polizisten nahmen ihn fest. Ein Ermittlungsrichter erließ einen Haftbefehl. Er muss sich nun wegen versuchten Betrugs verantworten.
Interessant wird die Meldung dadurch, dass die Kundin durch ein „Angebot im Fernsehen“ auf den Wahrsager aufmerksam geworden sein soll. Haben hier tatsächlich Betrüger im Fernsehen ihre – richtige (!) – Telefonnummer verbreitet?
Falls ja würde mich ja Einiges brennend interessieren:
- Auf welchem Sender wurde diese Telefonnummern (vielleicht nur im Werbeblock) verbreitet?
- Was macht der Sender wenn man ihn darüber informieren sollte?
- Kann man einen Sender der Telefonnummern von Betrügern dieser Art verbreitet – sollte dies öfter vorkommen – gegebenenfalls sogar verklagen?
Ich bin kein Jurist, aber ich vermute dass insbesondere die letzte Frage nicht leicht zu beantworten ist. Ich würde mich jedoch durchaus freuen, wenn man in solch offensichtlichen Fällen auch den Sender, der die Nummer der Betrüger versendet hat*, sanktionieren könnte …
*wenn es denn tatsächlich so war
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