Der doppelte Astrobernd

19 01 2011

Eigentlich wollte ich ja nur meinem Schwager den Astrosketch des miesgelaunten Kastenbrots Bernd aus der KiKa-Lounge Nachtschleife zeigen, die dieser mangels Satellitenfernsehen bisher nicht sehen konnte. Die Eingabe der Schlagworte Bernd, Astro und Telefon lieferte dann aber nicht nur das Bernd-Video mit der hoffnungslos verwirrten Anruferin sondern auch den Hinweis auf einen YouTube-Kanal, bei dem man sich wundert, dass überhaupt eine (!!!) Person diesen abonniert hat. Die dort zu findenden, selbst produzierten Videos sind zum Teil sogar schon über 20 (zwanzig!!!!!) mal angesehen worden – ob vor mir jemals irgendjemand bei diesem Geschwurbel bis zum Ende durchgehalten hat darf allerdings bezweifelt werden.

Die Monatsvorschau für den Januar 2011 habe ich mir nämlich in voller Länge zu Gemüte geführt und ich muss zugeben, vor dem 3. Gläschen Shiraz hätte ich das nicht durchgehalten (dann war’s eher lustig). OK, reden kann der Mann nicht so richtig, aber der Comedian „Hallo erstmal“ Rüdiger Hofmann verdankt seine Berühmtheit ja auch nicht seinem sprudelnden Redefluss. Hier kommt dazu, dass alles ernst gemeint ist … …  und der Mann beherrscht sogar eine Grimasse:

Inhaltlich geht es nach einem sensationellen Einstieg („Ein neues Kalenderjahr hat begonnen, ohne das das alte zu Ende ging.“ [1:10]) überwiegend ums Geld. Während es Anfang des Monats noch gut aussieht (sogar „das Lottoglück ist – wen’s betrifft – eher zu Gast“ [3:30]) drohen später nicht nur für „das mafiose System unseres Pseudostaates BRD“ [4:40] sondern auch für jeden einzelnen Menschen „finanzieller Größenwahn und Prunksucht“ [5:21]. Es könnte die Leute allerdings auch „dämlicher Geiz“ [6:12] treffen – bei der Sprechgeschwindigkeit dieses Mannes ist dieser in der Astrologie nicht unübliche Widerspruch binnen einer einzigen Minute schon fast sensationell.

Danach wird’s ein wenig politisch, es geht um „weitere Einschränkungen der  bürgerlichen  Freiheit, natürlich nur zu unserem Schutz“ [8:54], wobei „notfalls wieder ein selbst inszenierter Anschlag oder dergleichen herhalten“ [9:04] muss. Es soll überhaupt ein „sehr, sehr intensiver und interessanter Winter“ [9:46] werden, ganz abgesehen vom „aller Wahrscheinlichkeit nach abgebrochenen Golfstrom und von den Sonnenaktivitäten“ [9:57]. Letzeres vertieft er leider nicht, aber er schiebt der bösen Venus noch die Schuld für höhere Heizkosten [10:11] in die Schuhe und wechselt dann in den Werbeblock [10:50] für seine eigene (keine Warteschleife, keine Vermittler, er ist immer direkt dran) 0900-er Nummer. Nach dem folgenden Satz …

Bleiben Sie gesund und munter, bleiben Sie friedlich und bleiben sie verteidigungsbereit – auch finanziell.

… und einer kurzen Verabschiedung sind die 12:29 Minuten dann auch endlich geschafft.

Die knapp anderthalb Minuten aus der KiKa-Lounge sind da natürlich wesentlich besser und die 12 Minuten von oben kann der kurzarmige Miesepeter präzise und inhaltlich voll ausreichend in einem einzigen Wort zusammenfassen:

GNAMPF

http://www.youtube.com/watch?v=AHUAPLGOb9o

Kleiner Nachtrag: Ich hab nochmal ein wenig auf der Webseite von Grimassen-Bernd gewühlt und tatsächlich den Text zu seinem YouTube-Auftritt gefunden (man muss ein wenig nach unten scrollen) …





Wie entlarvt man einen Wahrsager als Scharlatan?

16 01 2011

Ganz einfach:

(aus einem Kommentar bei Astrodicticum Simplex)

… ok, esowatch war schneller und excanwahn auch – ist aber trotzdem gut …





BGH-Urteil zum Kartenlegen schlägt Wellen

14 01 2011

Das BGH hat gestern kein endgültiges Urteil im Fall der Kartenlegerin, die von einem ihrem Kunden Geld einklagen wollte, bekannt gegeben sondern das Ganze an die Vorinstanz zurückverwiesen. In der Pressemeldung nimmt der BGH wie folgt Stellung:

  • Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat zunächst die Annahme der Vorinstanzen gebilligt, dass die von der Klägerin versprochene Leistung objektiv unmöglich ist.
  • [daraus folgt] nicht zwingend, dass der Vergütungsanspruch der Klägerin nach § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB* entfällt. Die Vertragsparteien können im Rahmen der Vertragsfreiheit und in Anerkennung ihrer Selbstverantwortung wirksam vereinbaren, dass eine Seite sich – gegen Entgelt – dazu verpflichtet, Leistungen zu erbringen, deren Grundlagen und Wirkungen nach den Erkenntnissen der Wissenschaft und Technik nicht erweislich sind […]
  • [Ist dem Kunden klar,] dass die Geeignetheit und Tauglichkeit dieser Leistungen zur Erreichung des von ihm gewünschten Erfolgs rational nicht erklärbar ist, so würde es Inhalt und Zweck des Vertrags sowie den Motiven und Vorstellungen der Parteien widersprechen, den Vergütungsanspruch des Dienstverpflichteten zu verneinen.

Also: Wenn der Kunde wusste, dass er sein Geld für absoluten Nonsens ausgeben würde, dann darf die Kartenlegerin auch Geld dafür verlangen? Ganz klar ist das Ganze ja noch nicht, und das Oberlandesgericht darf jetzt erst einmal eine weitere, möglicherweise entscheidende, Frage klären, die im früheren Urteil gar nicht betrachtet wurde. Es muss nämlich noch geklärt werden,

  • ob die Vereinbarung der Parteien nach § 138 BGB*** wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist. In diesem Zusammenhang darf nicht verkannt werden, dass sich viele Personen, die derartige Verträge schließen, in einer schwierigen Lebenssituation befinden oder es sich bei ihnen um leichtgläubige, unerfahrene oder psychisch labile Menschen handelt. Daher dürfen in solchen Fällen keine allzu hohen Anforderungen an einen Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB gestellt werden.

Der erwähnte § 138, BGB beschäftigt sich mit den Themen „Sittenwidriges Rechtsgeschäft“ und „Wucher“ und Satz 1 lautet:

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

Mit dieser Frage darf sich nun das Oberlandesgericht beschäftigen …

Inzwischen streiten die juristischen Kommentatoren, was von diesem Urteil zu halten sei. Im GWUP-Blog (mit vielen Links zu Presseartikeln zum Thema) befürchtet der Hamburger Jurist Dr. Jan-Peter Ewert, dass dieses Urteil eher negative Auswirkungen haben wird:

Das heutige Urteil birgt die Gefahr, Tür und Tor für Klagen von Kurpfuschern jeglicher Couleur zu öffnen. Musste in der Vergangenheit der Kunde nur darlegen, dass die vereinbarte Leistung den Naturgesetzen widerspricht, um aus dem Zahlungsanspruch herauszukommen, muss er nunmehr belegen, dass er sich in einer Notlage befand, die ausgebeutet wurde. […]

Schwieriger wird die Lage für Opfer von Quacksalbern damit aber allemal.

In der Legal Tribune äußert sichProf. Dr. Hans Prütting (Inhaber des Lehrstuhls für deutsches und ausländisches Zivilprozessrecht an der Universität zu Köln) wesentlich positiver und sieht ein ganz anderes Szenario:

Soweit die Wahrsagerin als Klägerin im vorliegenden Fall ihren Zahlungsanspruch mit der verfassungsrechtlichen Garantie der Vertragsfreiheit, der Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses und der Berufsfreiheit untermauert hatte, kommt dem keinerlei Gewicht zu.

Keine der verfassungsrechtlich genannten Garantien erlaubt es einem Wahrsager, betrügerisch zu handeln oder Kunden durch wucherische Vertragsbedingungen zu schädigen. Gleiches würde gelten, wenn ein Wahrsager den Versuch machte, rechtliche Konsequenzen durch vertragliche Vereinbarungen oder gar durch allgemeine Geschäftsbedingungen zu umgehen.

Rechtliche Konsequenz eines wucherischen Geschäfts ist die Nichtigkeit des Dienstvertrags. Die auf Grundlage dieses nun nichtigen Vertrags erbrachten Leistungen erfolgten dann ohne Rechtsgrund.

… und nicht nur das, Prütting sieht sogar gute Chancen, falls der Kunde auf Rückzahlung bereits erbrachter Zahlungen klagen würde:

Der von der Wahrsagerin verklagte Kunde kann also nicht nur die Zahlung gemäß § 821 BGB verweigern. Er kann auch gemäß § 812 BGB alles zurückverlangen, was er der Wahrsagerin gezahlt hat. Hoffentlich hat sie das Geld auf die hohe Kante gelegt. Sie müsste es ja eigentlich gewusst haben.

Dabei hilft die Einschätzung des BGH, dass in diesen Fällen keine hohen Anforderungen an den „Verstoß gegen die guten Sitten“ angelegt werden dürfen.

Ralf Neugebauer (Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf und Köln) schreibt in seinem Blog nur vorläufig über das Thema und verweist auf die Tatsache, dass die genaue Begründung des BGH-Spruchs noch gar nicht veröffentlicht ist. In seiner ersten Bewertung schreibt er:

Vertragsfreiheit ist sicher wichtig. Man kann auch durchaus den strengen Standpunkt vertreten, dass Verträge eben eingehalten werden müssen. Wenn sich also alle darüber einig sind, dass Magie nach wissenschaftlichen Kriterien wirkungslos ist, warum sollen sie dann darüber keinen Vertrag schließen dürfen? Genau bei dieser Annahme habe ich aber ein  Problem. Wer glaubt, dass ein Magier in die Zukunft sehen kann, der irrt. Er glaubt ja gerade, dass der Magier mit seinen Mitteln den versprochenen Erfolg erzielen kann. Der Kunde ist sich also gerade nicht darüber im Klaren, dass er sich auf eine unmögliche Dienstleistung einlässt. Ist er damit nicht schutzbedürftig? Insbesondere, wenn man an Fälle wie diesen denkt, in denen der Kunde einen beträchtlichen Teil seines Vermögens für solchen Aberglauben ausgibt.

Er hält das Urteil zumindest für nicht ungefährlich, denn er fährt fort:

Ob es in allen Fällen gelingt, diesen Schutz über das Verdikt der Sittenwidrigkeit zu erreichen, dürfte zweifelhaft sein.

Die Argumentation finde ich übrigens höchst aufschlußreich, endet sie doch in einem typischen Paradoxon a la Catch-22: Wenn alle Beteiligten wissen, dass Kartenlegen (o.ä.) Nonsens ist, warum sollten sie dann einen Vertrag schließen? Wenn ein solcher Vertrag geschlossen wird, dann muss also der Kunde von dem Nonsens nichts gewußt haben und hat damit eine – möglicherweise vorübergehende – „geistige Schwäche“ offenbart, die wiederum vom Anbieter nicht ausgenutzt werden darf …

Im Law-Blog von Udo Vetter sind beim diesbezüglichen Artikel die Kommentare das Spannendere, da ansonsten fast ausschließlich die Pressemeldung es BGH zitiert wird. Mein Lieblingskommentar stammt von einem Menschen namens „Lutz“ und findet sich in Kommentar Nr. 11:

Wird nicht bei jedem Dienstvertrag nur das Tätigwerden – und nicht der Erfolg der Tätigkeit – geschuldet? M.E. hätte man darauf abstellen können und sich jegliche Ausführungen über eine Unmöglichkeit der Leistung sparen können.

Mit anderen Worten: Der Voodoo-Hexer schuldet eben nur, dass er seine Show abzieht und Nadeln in die Puppe piekst und nicht, dass es bei der betreffenen Person aua macht. Diese Tätigkeit ist nicht unmöglich.

Wenn sich der Voodoo-Hexer im Rahmen der Vertragsfreiheit dazu verpflichtet, bei der betreffenden Person ein aua zu bewirken – ja dann hat er eben Pech gehabt und bekommt – wegen objektiver Unmöglichkeit – kein Geld.

Insgesamt also ein eher diffuses Bild – weder Freibrief für die Kartenleger noch dezidierte Stärkung des Verbraucherschutzes. Für mich erinnert das an ein ganz anderes Thema, bei dem der Markt allerdings viel stärker und viel restriktiver reguliert ist: die Finanzdienstleistungsbranche!

Dort hat der Kunde die Möglichkeit den Verkäufer (bzw. Vermittler) zu verklagen, wenn dieser ihn nicht über alle Risiken der Anlage – schriftlich! – aufgeklärt hat. Wie schön wäre es, wenn dies in ähnlicher Form (die Beschreibung der Risiken bei Finanzprodukten muss nach aktueller Gesetzeslage auch für Laien verständlich sein!) auch bei Kartenlegern, Wahrsagern und Astrologen der Fall sein müsste. Dann gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Wer das „Kleingedruckte“ nicht liest ist definitiv selbst schuld
  2. Ohne entsprechende Hinweise sind diese Verträge nichtig (und der Kunde muss nicht zahlen)

OK, ich weiß natürlich, dass auch die Gesetze zur Regulierung der Finanzdienstleister, Banken und Versicherungen noch alles andere als perfekt ist, aber immerhin ist es ein Schritt in die richtige (d.h. den Verbraucher/Kunden schützende) Richtung. Im esoterischen Zukunftsschwurbelmarkt ist man leider meilenweit von solchen Regelungen entfernt. Dabei gab es sogar schon mal eine entsprechende Gesetzesinitiative, die allerdings im Sande verlaufen ist. Der Gesetzentwurf  zielte eigentlich eher auf das Geschäft mit irgendwelchen Psycho-Seminaren und war ebenfalls noch nicht perfekt, aber alleine §2 Abs. 1 und 2 würden die Kunden erheblich besser stellen:

§ 2 Form und Inhalt des Vertrages
(1) Verträge nach § 1 bedürfen der Schriftform.
(2) Die Vertragsurkunde muss Angaben enthalten

  • über die genaue Bezeichnung und zustellungsfähige Anschrift des Unternehmers, bei juristischen Personen und rechtfähigen Personengesellschaften auch über die Person des gesetzlichen Vertreters,
  • zur genauen Beschreibung der Leistung und des angestrebten Ziels einschließlich
    • einer kurzen Beschreibung der angewandten Methode,
    • der vertretenen ethischen Werte und
    • der theoretischen Grundlagen,
  • über die berufliche Qualifikation der Personen, die die Dienstleistung erbringen,
  • über Art sowie die voraussichtliche Anzahl und Dauer der Veranstaltungen,
  • darüber, ob die Veranstaltungen in Gruppen oder einzeln durchgeführt werden sollen,
  • über den Gesamtpreis sowie den Einzelpreis je Veranstaltung,
  • darüber, ob Begleitmaterial erworben werden muss, und welche Kosten hierdurch entstehen,
  • darüber, ob der Vertragsgegenstand Teil eines Gesamtkonzepts ist, und über den Preis der hierzu gehörenden Leistungen,
  • darüber, welche Risiken und Nebenwirkungen die angewandten Methoden haben und
  • welcher Personenkreis hierdurch gefährdet sein könnte.

So heißt es erst ‚mal abwarten – irgendwann wird es eine weitere Entscheidung des OLG Stuttgart geben und ich bin schon mal gespannt wie das jetzt ausgeht …





Promiprognosen 2011: Bohlen heiratet, Brangelina getrennt

5 01 2011

In der Regenbogenpresse finden sich zum Jahresende nicht nur irgendwelche nichtssagenden Jahreshoroskope sondern auch die ein oder andere Promiprognose. Bisher habe ich zu diesem Thema folgendes gefunden:

Die Hamburger Wahrsagerin Casia Chayenne hatte bereits vor einiger Zeit Schlagersternchen Helene Fischer eine Schwangerschaft samt folgender Trennung von Florian Silbereisen und ab Sommer eine neuen Liebe zu einem 45- 60-Jährigen aus dem Musikbusiness vorausgesagt und durfte im Berliner Kurier noch sechs weitere Promiprognosen abfeuern. Hier das Ergebnis:

  1. Der Vergewaltigungs-Prozess wird weder gut noch schlecht für Jörg Kachelmann (52) ausgehen. Die Karten zeigen an: Er wird mit Bewährung davonkommen.
  2. Für Heidi Klum (37) naht im Sommer ein anstrengendes Projekt, das sie erfolgreich abschließt. Danach zieht sie sich zurück, beendet Mitte 2012 ihre Karriere.
  3. Das Geld bleibt Dieter Bohlen (56) treu. Neue Werbeverträge warten im Frühjahr. Privat wird er sich enger binden: Circa im September heiratet er – im kleinen Kreis im Ausland.
  4. Kate Middleton (28) ist in enger Liebe mit Prinz William (28) verbunden. Neben den Herzkarten landete die Familienzuwachskarte. Kate wird im September/Oktober schwanger.
  5. Fußballer-Gattin Sylvie van der Vaart (32) ist weiterhin sehr gefragt. Gesundheitlich läuft alles bestens (kein Krebs-Rückfall). Spätestens im Frühjahr 2012 bekommt sie ein zweites Kind.
  6. Obwohl sie es in ihrem Innersten noch nicht will, wird Victoria von Schweden (33) nächstes Jahr Königin. Im Sommer 2012 bekommen sie und Daniel ihr erstes Baby.

OK, Nummer 4 ist nicht so ganz unwahrscheinlich, die Prognosen 2, 5 und 6 beziehen sich zumindest teilweise auf 2012 (und werden nicht vergessen …).

Die Frankfurter Astrologin Aylin Bulanik erwartet „prominente Beziehungskrisen“ bei Seal und Heidi Klum, Carla und Nicolas Sarkozy, Lilly und Boris Becker, Brad Pitt und Angelina Jolie (Trennung spätestens Ende 2011, diese Prognose gehört aber seit Jahren zum Standardrepertoire der Promiprognosten), Tom Cruise und Katie Holmes sowie – Überraschung! – bei den zu Guttenbergs. Dazu gibt es noch ein wenig Blabla zu Westerwelle (wird wahrscheinlich zum Rücktritt als Parteivorsitzender gezwungen), Sarazin (bekommt Ärger), Seehofer (gesundheitliche Probleme nicht ausgeschlossen) und Volker Bouffier (kann sich als hessischer Ministerpräsident halten wenn er den Sommer übersteht, wird aber 2014 die Wahl verlieren) sowie die Ankündigung von Protesten und Groß-Demos ab spätestens März.

In drei Teile hat Elizabeth Teissier ihr Jahreshoroskop für 2011 in der „Schweizer Illustrierten“ aufgeteilt und dabei auch kurze, nichtssagende Sätze zu – mir weitgehend unbekannten – überwiegend schweizer Promis gemacht. Auch Viktoria von Schweden wird erwähnt, aber statt der Frage „Wird sie 2011 Königin von Schweden, oder bremst Saturn die Thronfolgerin aus?“ hätte man von Frau Teissier doch eher eine Antwort erwartet – da war die oben erwähnte Casia Chayenne mutiger. Auf ihrer Webseite schwafelt sie dann immerhin noch ein wenig über anstehende Katastrophen:

Der Neumond am 3. April könnte den Beginn einer kritischen Phase darstellen, die bis Mitte Mai andauern dürfte. Voraussichtlich äussert sie sich erneut in gigantischen Staatsschulden und Börsen-Turbulenzen. Zusätzlich könnten sich auch politische und soziale Probleme zuspitzen oder Naturkatastrophen eintreten.

Ähnlich sieht es bei den Jahreshoroskopen in der Zeitschrift Bunte (von Leslie Rowe, in Heft 52, 2010) und in der Neuen Post (kein Name eines/einer Verantwortlichen, Heft 51,2010) aus. Rowe lässt sich immerhin zu einer einzigen halbwegs prüfbaren Aussage hinreißen: Fußballprofi Thomas Müller soll sich „erst ab Mai wieder auf sein (Tor-)Glück verlassen“ können – also ziemlich genau dann, wenn die Saison endet. Rowe war übrigens bis Ende letzten Jahres auch im öffentlich-rechtlichen Radio aktiv und durfte auf der Webseite von Bayern3 sogar noch ein Jahreshoroskop für 2011 ablegen – zum 1. Januar wurde das Bayern3-Horoskop jedoch eingestellt.

Wer noch weitere solche Prognosen hat (meine Schwiegermutter liest nicht die gesamte Regenbogenpresse) darf mir gerne die entsprechenden Seiten bzw. das ganze Heft zukommen lassen. Einfach per Mail melden …





Pech für Rumäniens Wahrsager und Hellseher

3 01 2011

Eigentlich hätten sie es ja voraussehen müssen, die rumänischen Hellseher und Wahrsager: Ihr Beruf ist jetzt nicht nur „offiziell anerkannt“, sondern sie müssen jetzt auch „ganz offiziell“ Steuern zahlen. Wie die Financial Times berichtete, gehören die Zukunftsdeuter mit einem geschätzten Jahresverdienst von 15.000 Euro sogar zu den rumänischen Spitzenverdienern. Damit, dass sie die Besteuerung nicht vorausgesehen haben sondern stattdessen mit irgendwelchen Flüchen drohen stellen sich die Zukunftsdeurer selbst ein Armutszeugnis aus. Schön wäre es, wenn sie denn tatsächlich  – wie in der Meldung erwähnt – bei falschen Prognosen schadensersatzpflichtig wären. Das wäre doch mal eine wirklich gute Idee, die man auch hierzulande einführen könnte.

Dass jetzt eine Hexe das Land nicht mehr mit irgendwelchen Ritualen vor Naturkatastrophen schützen will sollte die Bewohner gleich zu einer ersten Schadensersatzklage animieren, denn bereits im Juli letzten Jahres gab es in Rumänien eine Flutkatastrophe …

Für den bösen Fluch, den eine andere Hexe den Parlamentariern an den Hals wünschen will, empfehle ich zur Abwehr Mehl, ein paar Tropfen Olivenöl, Mozarella, Wasser Salz und Tomaten – zusammen mit der in der Nähe des Parlaments deponierten Mixtur aus schwarzem Pfeffer, Hefe und Paprika kann man dann immerhin schon eine Pizza backen.