Nimmt man die Homöopathie beim Wort, dann gilt ja gemäß Simile-Prinzip dasjenige Dingens, das ein Symptom verursacht in entsprechend hoher Verdünnung als adäquates homöopathisches Mittel. Beim aktuellen Topthema EHEC haben sich Homöopathen bisher erstaunlich zurückgehalten. Für diesen bereits einschlägig auffällig gewordenen Herrn dipl.rer.pol. war es in der Glaubuliszene wohl etwas zu ruhig, also hat er sich der Sache angenommen. Er weiß genau, wie man das Problem lösen könnte und beschreibt das in einem etwas länglichen Artikel auf seiner Webseite. Simile-Prinzip eben, man nehme – das absolut nahe Liegende bzw. Ausgefloßene und schon kann’s losgehen:
Die Homöopahie hingegen braucht jeweils nur die befallene Materie – bei EHEC also nur eine Stuhlprobe! – macht daraus ein hoch potenziertes Einzelmittel und gibt dieses dann dem Kranken. Dessen Abwehrsystem wird nach dem Simileprinzip – Ähnliches mit Ähnlichem! – dieses Homöopahikum dann als Anregung aufgreifen und den Heilungsprozess dadurch selbst einleiten können.
Lecker! Aber ist das wirklich nötig, wenn die Bakterien möglicherweise aus Kuhmist stammen – den gibt’s doch längst als Globuli. Dummerweise hat auch der böse Gesetzgeber etwas gegen diese einfache, vielleicht etwas anrüchige Methode der industriellen Gewinnung eines solchen Mittelchens einzuwenden:
Eigentlich wäre es demnach ein Leichtes, solchen EHEC-Patienten beispielsweise eine Stuhlprobe abzunehmen und sich daraus ein homöoparthisches Einzelmittel anfertigen zu lassen. Aber solch Nahliegendes verbietet wiederum das Reinheitgebot der Arzneimittelfertigung! Für eine Massenanfertigung müsste nämlich genau dokumentiert werden, wo der Erreger für dieses Einzemittel gewonnen wurde ( heißt: Patient, Krankenhaus, Zeit u.a. ) und vor allem müsste der Erreger unter vorgebenen Reinheitsbedingungen gewonnen werden – auch wenn es sich um Kot handelt!
Ob das wirklich so kompliziert ist? Bei Excrementum Canium reicht ja auch folgende Kurzbeschreibung:
Kot eines mit Kuhpansen gefütterten Mischlingshundes
(Mutter: Schäferhündin, Vater: Mischung aus ungarischem Hirtenhund und Setter)
Ja, ich weiß! Das Hunde-AA wird in Österreich angeboten und möglicherweise gelten da etwas andere Regeln. Am Ende hat Herr M. aber doch noch einen Vorschlag zur Hand, wie man sich den Stoff besorgen lassen kann (wobei er natürlich gerne behilflich ist):
Wer bereit wäre, diesen Weg zu gehen, möge mich das bedarfsweise wissen lassen. Ich würde die notwendigen Verbindungen herstellen. Das kann sogar – ohne Arzt – übrigens auch der Betroffene selbst veranlassen, denn jeder Apotheker darf etwa für einen Heilpraktiker so eine Einzelfertigung zulässig auf Rezept herstellen! Sie brauchen dazu allerdings einen ‚Apotheker Ihres Vertrauens‘, der dann auch die vielen homöopathischen Fertigungsschritte für eine Hochpotenz in der C 200 wirklich durchführt!
Wer sich das ganze Elaborat des Dipl.rer.pol. antun will, einfach hier klicken!
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